Schichtmodelle und Zuschläge
Viele Fertigungsbetriebe produzieren in zwei oder drei Schichten, manche auch am Wochenende. Für Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit zahlen Betriebe Zuschläge, deren Höhe sich nach Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung oder Arbeitsvertrag richtet. Wenn du Stellen vergleichst, rechne mit dem Grundlohn und den Zuschlägen, die in deinem Schichtmodell regelmäßig anfallen. Kläre auch, wie weit im Voraus der Schichtplan feststeht und ob du zwischen Früh-, Spät- und Nachtschicht wechselst.
Tarif in der Metall- und Elektroindustrie
In tarifgebundenen Betrieben der Metall- und Elektroindustrie gelten die Flächentarifverträge zwischen der IG Metall und den regionalen Metallarbeitgeberverbänden. Das Entgeltrahmenabkommen ERA regelt, wie Tätigkeiten in Entgeltgruppen eingestuft werden, und zwar je nach Tarifgebiet unterschiedlich. In den westdeutschen Tarifgebieten gilt seit 1995 die 35-Stunden-Woche, im Osten noch nicht überall. Nicht jeder Betrieb ist tarifgebunden, manche orientieren sich nur am Tarif.
Zeitarbeit: was für dich gilt
Viele Anzeigen für Produktionshelfer stammen von Personaldienstleistern, die dich an einen Kundenbetrieb verleihen. Grundsätzlich müssen Leiharbeitnehmer die gleichen wesentlichen Arbeitsbedingungen wie vergleichbare Beschäftigte im Einsatzbetrieb erhalten. Ein Tarifvertrag der Zeitarbeit darf beim Entgelt für die ersten neun Monate eines Einsatzes davon abweichen, danach nur unter engen Voraussetzungen. Frag deshalb, welcher Tarifvertrag gilt und wie lange dein Einsatz geplant ist. In einigen Branchen gibt es für Leiharbeitnehmer zusätzlich tarifliche Branchenzuschläge, die nach einer bestimmten Einsatzdauer greifen. Wenn dich der Einsatzbetrieb nach einiger Zeit selbst übernehmen möchte, lohnt es sich, die neuen Bedingungen genau mit den bisherigen zu vergleichen, denn mit dem Wechsel können sich Entgelt, Zuschläge und Urlaubsanspruch ändern.
Vom Helfer zur Fachkraft
Der größte Sprung beim Verdienst entsteht in der Fertigung meist durch mehr Verantwortung. Wer nur Teile einlegt und entnimmt, wird anders eingestuft als jemand, der Maschinen selbst einrichtet, Programme anpasst oder die Qualität eigenständig freigibt. Nach ERA kommt es auf die tatsächliche Arbeitsaufgabe an, nicht allein auf den Titel. Eine abgeschlossene Ausbildung öffnet den Zugang zu solchen Aufgaben, und viele Betriebe fördern Helfer, die sich weiterqualifizieren wollen.
Fragen für das Gespräch
- Welche Entgeltgruppe oder welcher Stundenlohn ist vorgesehen, und nach welcher Einarbeitungszeit ändert sich das?
- Welche Zuschläge fallen in meinem Schichtmodell regelmäßig an?
- Gibt es Urlaubs- oder Weihnachtsgeld, und ist es tariflich oder freiwillig?
- Bei Zeitarbeit: Welcher Tarifvertrag gilt, und gibt es Branchenzuschläge im Einsatzbetrieb?
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Tarifbindung, Region, Schichtmodell und deine Erfahrung verändern das tatsächliche Gehalt deutlich. Verbindlich ist nur der Arbeitsvertrag.