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Betriebsschlosser/in, bzw. Industriemechaniker/in (m/w/d) · für die Kläranlage

ArbeitsortStadtlohn
BeschäftigungVollzeit
VertragUnbefristet
Gehalt3.240,30–3.926,20 € brutto/Monat (TVöD E 6)
HomeofficeKeine Angabe
  • eine Vergütung nach EG 6 TVöD
  • vielfältige Fortbildungsmöglichkeiten

Die Stadt Stadtlohn stellt zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/n Betriebsschlosser/in, bzw. Industriemechaniker/in (m/w/d) für die Kläranlage ein. Es handelt sich um eine unbefristete Vollzeitstelle.

Ihre wesentlichen Aufgaben:

  • Betreuung und Überwachung der städtischen Kläranlage und der städtischen Abwasseranlagen (Kanalisationsnetz, Pumpwerke, Regenrückhaltebecken, Regenklärbecken usw.)
  • Instandhaltung und Inspektion von abwassertechnischen Anlagen
  • Inspektion, Wartung und Reparatur der mechanischen Anlagentechnik der Abwasseranlagen (Pumpen, Schieber, Rohrleitungen etc.)
  • Durchführung von Schweiß-, Rohr- und Reparaturarbeiten
  • Teilnahme an der Rufbereitschaft

Wir erwarten:

  • eine abgeschlossene dreijährige Ausbildung zum/zur Betriebsschlosser/in oder Industriemechaniker/in oder vergleichbarer Metallberuf
  • Bereitschaft zur berufsbegleitenden Weiterbildung
  • Idealerweise Berufserfahrung im Bereich Kläranlage, Pumpentechnik oder industrielle Verfahrenstechnik
  • Selbstständiges Arbeiten, Teamfähigkeit, Flexibilität und Einsatzbereitschaft
  • Führerschein der Klasse B (wünschenswert BE)
  • Bereitschaft zur Arbeit am Wochenende und in den Abendstunden im Rahmen der Rufbereitschaft

Wir bieten:

  • eine Vergütung nach EG 6 TVöD
  • einen abwechslungsreichen, breitgefächerten sowie verantwortungs- und anspruchsvollen Arbeitsbereich
  • einen zukunftssicheren Arbeitsplatz
  • Arbeiten in einem engagierten und motivierten Team
  • eine betriebliche Zusatzversorgung
  • vielfältige Fortbildungsmöglichkeiten
  • attraktive Angebote im Rahmen des betrieblichen Gesundheitsmanagements und eine familienfreundliche Personalpolitik

Die Stadt Stadtlohn hat sich die berufliche Gleichstellung von Frauen und Männern zum Ziel gesetzt. Auswahlentscheidungen erfolgen unter Berücksichtigung der Bestimmungen des Landesgleichstellungsgesetzes NW. Für Schwerbehinderte mit gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung gelten die Bestimmungen des SGB IX.

Zusätzliche Qualifikationen (Erfahrungen, Zertifikate im Umgang mit z.B. Motorsägen, Erdbaugeräten) bzw. besondere handwerkliche Fähigkeiten geben Sie bitte in der Bewerbung an.

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